Bauliche Anpassungen und Hilfsmittel
Grundsätzlich sind die Leistungen der Invalidenversicherung (IV) für bauliche Anpassungen und Hilfsmittel im IV-Alter sehr viel umfangreicher als die Leistungen der Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV).
IV-Alter:
Männer unter 65 Jahren, Frauen unter 64 Jahren
Bauliche Anpassungen
Manchmal reichen bereits kleine bauliche Anpassungen, um Mobilitäts-Barrieren zu Hause dauerhaft zu beseitigen. Es ist es wichtig, sich frühzeitig zum Thema Wohnungsanpassung beraten zu lassen. Im IV-Alter werden einige bauliche Anpassungen durch die IV finanziert. Im AHV-Alter gehen die Kosten zu Lasten der Betroffenen.
Links
> Hindernisfreie-Architektur
> Procap Schweiz
> Schweizerische Arbeitsgemeinschaft Hilfsmittelberatung für Behinderte und Betagte (SAHB)
Hilfsmittel
Im Verlauf der Krankheit werden verschiedene Hilfsmittel benötigt. Informationen zu Hilfsmitteln
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