Direkthilfe
Nach Bedarf direkte finanzielle Unterstützung für die Anschaffung von Hilfsmitteln oder als Beihilfe.
Nach Bedarf direkte finanzielle Unterstützung für die Anschaffung von Hilfsmitteln oder als Beihilfe.
In vielen Fällen vergeht zwischen den ersten Symptomen der Krankheit und der Diagnose mehr als ein Jahr. Nach der Diagnose muss deshalb so rasch wie möglich die finanzielle Situation geklärt werden. Dazu gehören nebst IV und AHV in erster Linie Krankenkassen. Ausserdem sieht das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) Steuererleichterungen für Menschen mit einer Behinderung vor.
> Leistungen der Sozialversicherungen (PDF)
> Gut zu wissen: Wer bezahlt was? (PDF)
Meistens ist ALS mit grosser finanzieller Belastung verbunden. So brauchen Betroffene je nach Verlauf der Krankheit schnell Hilfsmittel für ihren Alltag. Haben es andere Kostenträger abgelehnt, die Finanzierung solcher Hilfsmittel zu tragen, kann der Verein ALS Schweiz auf Gesuch hin finanzielle Unterstützung anbieten.
> Unterstützungsgesuch (PDF)
Sie haben zwei verschiedene Möglichkeiten zur Gesuchsübermittlung.
Option 1: Gesuchsformular ausdrucken und von Hand auf Papier ausfüllen und unterschreiben.
Option 2: Gesuchsformular am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken und auf Papier unterschreiben.
> Vollmacht/Entbindung Schweigepflicht (PDF ausfüllen, retournieren)
Recht haben ist nicht automatisch Recht bekommen – Menschen mit einer Behinderung stehen besondere Vergünstigungen zu, in gewissen Fällen sogar eine Befreiung von Gebühren. Ausserdem können sich Menschen mit einer Behinderung gewisse Kosten rückerstatten lassen. Und sie können spezifische Ansprüche bei Sozialversicherungen geltend machen.
Verschiedene Organisationen für Menschen mit einer Behinderung unterstützen Antragstellende bei Rechtsfragen zum Thema Behinderung. Kostenlose Beratung bei Rechtsfragen im Zusammenhang mit Behinderung bietet ferner die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft zur Integration Behinderter, Integration Handicap.
> ASLASI (Associazione Sclerosi Laterale Amiotrofica Svizzera Italiana)
> AHV-IV
> Integrationhandicap
> Procap Schweiz
> Pro Infirmis
> Pro Senectute Schweiz
Verein ALS Schweiz
Frohburgstrasse 4
Postfach
4601 Olten
T +41 44 887 17 20
info@als-schweiz.ch
Montag: 14 – 16 Uhr
Dienstag: 9 – 11 Uhr
Mittwoch: 9 – 11 Uhr
Donnerstag: 14 – 16 Uhr
IBAN CH83 0900 0000 8513 7900 1
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