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Willensvollstrecker für den Nachlass – gut überlegen

Ab 2023 erhalten Menschen hier im Land mehr Freiheiten, um ihren Nachlass zu regeln. Davon ist viel zu lesen, gerade rund um den Tag des Testaments am 13. September. Ein selten angesprochenes Problem ist: die Vollstreckung eines Nachlasses kann in unfähige Hände geraten. Das erlebte der Verein ALS Schweiz mehr als einmal.

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