Beratung

Sozialberatung und Beratung zur Wohnsituation

Sozialberatung

Die Erkrankung an ALS wirft viele Fragen auf. Betroffene und ihr Umfeld stehen vor zahlreichen Herausforderungen. Die Sozialberatung unterstützt dabei, die Fragen zu ordnen. Eine Sozialberaterin und ein Sozialberater beraten Betroffene und ihre Angehörigen in belastenden Lebenssituationen lösungsorientiert mit umfassendem Wissen in Sozialversicherungen (IV, Ergänzungsleistungen, Hilflosenentschädigung usw.), Finanzen, Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung und Wohnen. Bei Bedarf wird an weitere Fachpersonen oder Fachorganisationen verwiesen.

Die Beratung ist kostenlos. Jedes Gespräch unterliegt der beruflichen Schweigepflicht. Kontakte zu Amtsstellen und anderen involvierten Personen erfolgen nur im Einverständnis und auf Wunsch der Betroffenen.

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Beispiel für den Einsatz der Sozialberatung

• Persönliche Gespräche mit Betroffenen und ihren Angehörigen zu belastenden Lebenssituationen
• Budgetberatung
• Recht und Anspruch bei Sozialversicherungen (IV, AHV, Ergänzungsleistungen, Hilflosenentschädigung)
• Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung
• Vermittlung von Fachpersonen und Fachorganisationen
• Unterstützung und Vermittlung finanzieller Direkthilfe
• Fragen rund um das Wohnen

Beratung zur Wohnsituation

Teilfinanzierung einer Beratung vor Ort durch die SAHB (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft Hilfsmittelberatung für Behinderte und Betagte) für Betroffene im AHV Alter

Für Betroffene sind barrierefreie Wohnungen unabdingbar, damit sie möglichst lange selbständig leben können. Die Bewegungsfreiheit kann mit verschiedenen Anpassungen und Hilfsmitteln unterstützt werden. Dazu gehören z.B. Rampen, Treppenlifte, Duschrollstühle, Haltgriffe, bauliche Anpassungen im Badezimmer.

Eine fachspezifische Beratung vor einem Umbau verhindert Fehlinvestitionen. Die SAHB bietet eine kostenpflichtige, unabhängige und kompetente Beratung  zur Wohnsituation und spezifischen Hilfsmitteln an (Hilfsmittel können zum Teil auch über das Depot des Vereins ALS Schweiz bezogen werden).

Wer führt die Beratung durch?

Eine Fachperson der SAHB kommt zu Ihnen nach Hause und berät Sie unabhängig und kompetent zur Wohnsituation und spezifischen Hilfsmitteln.

Wie lange dauert eine Beratung und was kostet sie?

Eine Beratung vor Ort dauert in der Regel zwischen 1 bis 3 Stunden. Der verrechnete Stundenansatz beträgt CHF 126 (Beratungszeit und Reisezeit). Dazu kommen die Fahrkosten von CHF 0.80/km vom nächstgelegenen SAHB-Standort bis zu Ihnen nach Hause und retour. Die Beratung umfasst keine Erstellung eines schriftlichen Berichts.

Welche Kosten übernimmt der Verein ALS Schweiz?

Der Verein ALS Schweiz übernimmt maximal folgenden Betrag am Beratungshonorar der SAHB betreffend Wohnungsanpassungen und spezifische Hilfsmittel für einen einmaligen Beratungstermin der SAHB vor Ort: CHF 400 pro Beratung für Mitglieder und CHF 300 pro Beratung für Nichtmitglieder.

Wer kann die Beratungskosten in Anspruch nehmen?

Betroffene im AHV-Alter können diese Beratungskosten einmalig in Anspruch nehmen. Der Betrag wird unabhängig von der finanziellen Situation der betroffenen Person gesprochen.

Betroffenen im IV-Alter wird durch die IV eine entsprechende Beratung finanziert. Bitte kontaktieren Sie Ihre regionale IV-Stelle oder die SAHB.


Ich interessiere mich für eine Beratung zu Hause durch die SAHB zur Wohnsituation und spezifischen Hilfsmitteln.

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