FAQ
Was kostet die Ausleihe des Hilfsmittels?
Gemäss Ausleihvertrag wird eine einmalige Gebühr von CHF 300.00 für Mitglieder des Vereins ALS Schweiz und CHF 400.00 für Nicht-Mitglieder pro Auslieferung oder Versand durch Depotpartner verlangt. Es können mehrere Hilfsmittel gleichzeitig ausgeliefert werden. Geht das Hilfsmittel ins Depot zurück, entstehen keine weiteren Kosten.
Wie werde ich in die Nutzung des Hilfsmittels eingeführt?
Die Hilfsmitteldepotpartner leisten Gewähr für die Güte und Funktionsfähigkeit des ausgelieferten Hilfsmittels. Sie werden in die sachgerechte Nutzung und Wartung eingeführt und über die Risiken des Hilfsmittels aufgeklärt. Sie haben das Hilfsmittel bestimmungs- und sachgemäss, sowie sorgfältig zu behandeln.
Was tun, wenn das Hilfsmittel defekt ist oder angepasst werden muss?
Ist ein Hilfsmittel defekt oder muss angepasst werden, ist immer der Verein ALS Schweiz (info@als-schweiz.ch) zu kontaktieren. Der Verein ALS Schweiz informiert den zuständigen Depotpartner und veranlasst einen Besuch eines Technikers. Kann das Hilfsmittel repariert oder angepasst werden, erstellt der Depotpartner zuhanden des Vereins ALS Schweiz und dem ALS Betroffenen, der das Hilfsmittel nutzt, einen Kostenvoranschlag.
Dabei gilt es zu beachten, dass Reparatur- und Anpassungskosten von Hilfsmitteln, welche dem Verein ALS Schweiz gehören, grundsätzlich durch den Benutzer oder die Benutzerin zu tragen sind.
Die Reparatur- und Anpassungskosten können vom Verein ALS Schweiz übernommen werden, wenn
- Der Kostenvoranschlag des ALS Hilfsmitteldepotpartners vorliegt.
- Die Reparatur eines Hilfsmittels in den ersten 3 Monaten nach Auslieferung anfällt.
- die Reparaturkosten oder der Ersatz von Zubehör wie Batterien CHF 500.00 überschreiten. Reparaturen werden bis zu einem maximalen Betrag von CHF 1000.00 übernommen und haben ausschliesslich durch unseren ALS Hilfsmitteldepotpartner zu erfolgen.
- die Anpassungen CHF 500.00 überschreiten. Anpassungen müssen durch den ALS Hilfsmitteldepotpartner ausgeführt werden.
- eine Einzelperson ein Vermögen unter CHF 4’000.00 oder ein Ehepaar ein Vermögen unter CHF 8’000.00 hat.
Wie vorgehen, wenn ein Hilfsmittel nicht im Depot ist?
Wird ein Hilfsmittel ausserhalb des Kernangebots benötigt oder ist das Hilfsmittel des Kernangebots über längere Zeit nicht im Depot verfügbar, kann ein Antrag auf finanzielle Direkthilfe gestellt werden.
Die SAHB (Hilfsmittelberatung für Behinderte und Betagte) führt einen Occasionsmarkt für Ankauf und Verkauf von Hilfsmitteln. Verschiedene weitere Hilfsmittelanbieter führen ebenfalls einen Occasionsmarkt oder eine Fundgrube.
Miete von Kommunikationshilfsmitteln sowie Augen-/Kopfsteuerungen
Die Miete von Kommunikationshilfen, wie beispielsweise Software unterstützte Hilfsmittel für Sprachunterstützung, Augen- und Kopfsteuerung oder Umfeldkontrollgeräte ist aufgrund der schnellen technologischen Entwicklung ein wichtiges Thema. In der Schweiz sind verschiedene Unternehmen tätig, die sich auf diese Technologien spezialisiert haben, zum Beispiel:
Active Communication AG (Kommunikationshilfsmittel)
b-at AG Beratung assistive Technologien (Kommunikationshilfsmittel)
Für eine Beratung in diesem Bereich empfehlen wir, sich direkt an diese Firmen zu wenden, da der Verein ALS Schweiz diese Hilfsmittel nicht führt.
Falls Interesse an der Miete eines Gerätes besteht, können die Mietkosten auf Antrag für einen Zeitraum bis zu drei Monaten bis zu einem Betrag von Fr. 2’250.- übernommen werden. Eine Verlängerung der Miete ist möglich und kann auf Anfrage vom Verein ALS Schweiz finanziert werden. Bitte beachten Sie, dass die Kosten für die Abklärung, Einführung und Schulung der Hilfsmittel von der betroffenen Person selbst getragen werden müssen.
Was finanziert der Verein ALS Schweiz nicht?
Nicht finanziert werden Umbauten und Treppenlifte.