Den Nachlass regeln

Seit drei Jahren haben Menschen hier im Land mehr Freiheiten, um ihre materiellen Dinge zu regeln. Das ist ein Thema, gerade rund um den Tag des Testaments am 13. September. ALS Schweiz kann dabei helfen. Denn ein Nachlass kann in unfähige Hände geraten. Das erlebte ALS Schweiz mehrfach.

2023 trat eine Änderung des Erbrechts in Kraft. Die sogenannten Pflichtteile für Partner und Kinder wurden kleiner, die für Geschwister entfielen. Damit erhielten ganz viele Menschen die Möglichkeit, ihren Nachlass freier und grosszügiger zu regeln. Sie können jetzt einzelne Familienmitglieder stärker berücksichtigen; offenbar nutzen das viele. Oder ausser den Verwandten einer gemeinnützigen Organisation eine Vergabung machen; das nutzen noch wenige. Für Beides müssen sie ein Testament verfassen.

Wer aber soll sich um den Papierkram kümmern, den die Erledigung eines Nachlasses mit sich bringt? Es geht darum, Ordnung zu schaffen, Behörden und Erben zu informieren, Rechnungen zu zahlen, abzurechnen. Für diese Aufgabe können Menschen im Testament einen Willensvollstrecker einsetzen. Das Vermögenszentrum VZ gibt dazu den folgenden Ratschlag:

«Eine Einzelperson als Willensvollstrecker einzusetzen, kann problematisch sein. Wenn sie vor dem Erblasser oder während der Erbteilung stirbt, sind die Erben auf sich allein gestellt. Manche Erblasser bestimmen als Willensvollstrecker einen Erben, einen nahen Verwandten oder Freund. Erben haben immer auch Eigeninteressen.» Vielleicht fehlt diesen Personen auch das fachliche Wissen.

Der Verein ALS Schweiz kann das bestätigen. Hin und wieder darf er davon erfahren, dass er in einer letztwilligen Verfügung begünstigt wurde. In mehr als einem Fall kostete es ihn aber Jahre, die vom Erblasser gewünschte Schenkung zu erhalten, weil ein Willensvollstrecker nicht vorwärts machte oder weil er sich sogar selber an der Schenkung bediente!

Das VZ rät, eher eine Institution einzusetzen, welche die Verhältnisse kennt, also ein Beratungsunternehmen oder eine Bank, eine Kanzlei oder ein Treuhandbüro. Viele Nonprofit-Organisationen sind selbst in der Lage, Nachlässe zu verwalten. ALS Schweiz stellt kostenlos einfache Testament-Vorlagen sowie die Neuerungen des Erbrechts zur Verfügung und kann kompetente Beratungspersonen vermitteln.