Seit 2019 haben Spitex-Organisationen die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen pflegende Angehörige anzustellen und für ihre Grundpflegeleistungen zuhause zu entlöhnen. Zu den Grundpflegeleistungen gehören unter anderem die Hilfe beim Duschen, Baden, An- und Ausziehen, Essen und Trinken, Toilettengang, Aufstehen, Hinlegen, Gehen und Zähneputzen. Dieser Schritt war ein bedeutender Meilenstein zur formellen Anerkennung der wertvollen Arbeit, die viele Angehörige täglich leisten. Trotz dieser positiven Entwicklung bleiben jedoch einige offene Fragen und Herausforderungen bestehen.
Die Interessengemeinschaft der Angehörigenbetreuung (IGAB), in der auch der Verein ALS Schweiz Mitglied ist, hat in einer Stellungnahme zu dieser Thematik folgendes veröffentlicht:
„Die Entlöhnung betreuender Angehöriger für ihre Arbeit ist eine Chance, die es zu nutzen gilt, auch wenn nicht alle Assistenzarbeit abgegolten wird. Es ist auf jeden Fall eine Anerkennung für das, was sie ohnehin tun, aber in einem professionellen Rahmen. Solche Modelle stellen erste Lösungen für die Anerkennung der Arbeit pflegender Angehöriger dar und tragen zur Verbesserung der Lebensqualität sowohl der betreuenden als auch der betreuten Personen bei. Es ist wichtig, dass die betreuenden Angehörigen – aber auch die Personen, denen sie helfen – eine echte Wahlmöglichkeit haben und dass sie mithilfe professioneller, bedürfnisgerechter Begleitmassnahmen unterstützt werden. Für ihre Arbeit müssen transparente und gerechte Anstellungsbedingungen bestehen.“
Worauf sollte ich achten, wenn ich mich anstellen lassen möchte?
Finanzielle Folgen und Vorsorge:
Viele pflegende Angehörige reduzieren ihre Arbeitszeit oder geben ihre Erwerbstätigkeit ganz auf, um ihre Familienmitglieder zu betreuen. Dies kann zu erheblichen finanziellen Einbussen führen, besonders in Bezug auf die Altersvorsorge, da oft nur geringe oder gar keine Pensionskassenbeiträge geleistet werden. Zudem enden viele Arbeitsverträge abrupt, wenn die betreute Person in ein Heim kommt oder verstirbt, was kurzfristig zu finanziellen Engpässen führen kann. Nach Obligationenrecht müsste jedoch eine Kündigungsfrist von ein bis drei Monaten gewährt werden.
Schulung und Unterstützung:
Da pflegende Angehörige keine ausgebildeten Gesundheitsfachpersonen sind, sollten Arbeitgeber regelmässig Schulungen anbieten, um den Angehörigen die notwendigen ergonomischen Anweisungen zu geben und sie vor Verletzungen zu schützen. Ebenso sollten Arbeitgeber sicherstellen, dass pflegende Angehörige durch professionelle Supervision begleitet werden, um Überlastung zu vermeiden.
Entlastungsangebote und Stellvertretung:
Es ist wichtig, dass Arbeitgeber Entlastungsangebote bereitstellen, um pflegende Angehörige bei Krankheit, Erschöpfung oder anderen Verpflichtungen zu unterstützen. Dies kann durch eine organisierte Stellvertretung erfolgen, um sicherzustellen, dass die Betreuung auch bei Ausfall der Angehörigen weiterhin gewährleistet ist. Solche Massnahmen sind entscheidend, um die langfristige Gesundheit der Angehörigen zu erhalten.
Wahlfreiheit und faire Arbeitsbedingungen:
Es ist entscheidend, dass pflegende Angehörige die Wahl haben, ob sie sich anstellen lassen möchten. Dabei müssen faire und transparente Anstellungsbedingungen wie eine angemessene Entlohnung und geregelte Arbeitszeiten gewährleistet sein.
Keine allgemeine Patentlösung
Die Krankenkassen vergüten den Spitex-Organisationen und Firmen, bei denen Angehörige angestellt sind, 52.60 Franken pro Stunde für die Grundpflege, oft ergänzt durch Zuschüsse der Gemeinden. Die Angehörigen selbst erhalten jedoch nur einen Lohn von 30 bis 35 Franken pro Stunde für ihre Pflegearbeit. Die IGAB fordert deshalb Anpassungen am System.
Das Modell der Anstellung von pflegenden Angehörigen bietet also im Moment keine allgemeine Patentlösung, stellt aber eine ergänzende Möglichkeit für einzelne pflegende Angehörige dar, die sich durch diese Anstellung finanziell und organisatorisch entlasten lassen möchten.
Sind Sie pflegende/r Angehörige/r und überlegen, ob eine Anstellung sinnvoll ist, oder haben Sie Fragen dazu? Dann melden Sie sich bei unserer Sozialberatung, Michael Lang, michael.lang@als-schweiz.ch, Tel: +41 44 887 17 28.
Text: Andrea Wetz, Geschäftsleiterin Verein ALS Schweiz
Quelle: Publikationen | CIPA IGAB CIFC (cipa-igab.ch)