Willensvollstrecker für den Nachlass – gut überlegen

Ab 2023 erhalten Menschen hier im Land mehr Freiheiten, um ihren Nachlass zu regeln. Davon ist viel zu lesen, gerade rund um den Tag des Testaments am 13. September. Ein selten angesprochenes Problem ist: die Vollstreckung eines Nachlasses kann in unfähige Hände geraten. Das erlebte der Verein ALS Schweiz mehr als einmal.

2023 tritt eine Änderung des Erbrechts in Kraft. Die sogenannten Pflichtteile für Partner und Kinder werden kleiner, die für Geschwister entfallen. Damit erhalten ganz viele Menschen die Möglichkeit, ihren Nachlass grosszügiger zu regeln. Sie können einzelnen Familienmitglieder stärker berücksichtigen. Oder neben den Verwandten auch einer gemeinnützigen Organisation eine Vergabung machen.

Wer soll sich um den Papierkram kümmern, den die Erledigung eines Nachlasses mit sich bringt? Es geht darum, Ordnung zu schaffen, Behörden und Erben zu informieren, Finanzen abzurechnen. Für diese Aufgabe können Menschen im Testament einen Willensvollstrecker einsetzen. Das Vermögenszentrum gibt dazu den folgenden Ratschlag:

«Eine Einzelperson als Willensvollstrecker einzusetzen, kann problematisch sein. Wenn sie vor dem Erblasser oder noch während der Erbteilung stirbt, sind die Erben auf sich allein gestellt. Manche Erblasser bestimmen als Willensvollstrecker einen Erben, einen nahen Verwandten oder Freund. Erben haben immer auch Eigeninteressen…. In der Regel fehlt diesen Personen auch das fachliche Wissen.»

Der Verein ALS Schweiz erfuhr die Wahrheit dieser Einschätzung. Hin und wieder darf er davon erfahren, dass er in einer letztwilligen Verfügung begünstigt wurde. In mehr als einem Fall beschäftigt es sein Team aber Jahre, die vom Erblasser gewünschte Schenkung auch wirklich zu erhalten, weil ein Willensvollstrecker nicht vorwärts macht oder weil er sich sogar selber an der Schenkung bedient!

Das VZ rät, eher eine Institution einzusetzen, welche die Verhältnisse kennt, also ein Beratungsunternehmen wie es selbst oder eine Bank, eine Kanzlei oder ein Treuhandbüro. Viele Nonprofit-Organisationen sind selbst in der Lage, Nachlässe zu verwalten. Der Verein ALS Schweiz stellt kostenlos einfache Testament-Vorlagen und die Neuerungen des Erbrechts zur Verfügung. Er kann auch kompetente Beratungspersonen vermitteln.

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