ALS-Kongress kommt nach Basel

Jetzt vormerken: der internationale ALS-Kongress 2023 findet in Basel statt. Es ist der grösste ALS-Anlass weltweit mit jeweils etwa tausend Gästen aus allen Erdteilen. Eine Zusammenkunft der globalen ALS-Community mit vielerlei Möglichkeiten, das Neuste aus Forschung, Therapie und Medizin aus dem Feld zu erfahren und sich untereinander auszutauschen. Organisiert wird der Anlass von der International Alliance of ALS/MND Associations und der Motor Neurone Disease Association. Veranstaltungsort ist das Congress Center Basel.

Internationaler ALS-Kongress, 2. bis 8. Dezember 2023

  1. und 3. Dezember 2023: Annual Alliance Meeting
  2. und 5. Dezember 2023: Allied Professionals Forum
  3. bis 8. Dezember 2023: International Research Symposium on ALS/MND

> Einladungsvideo

Behindertensession 2023

Am 24. März 2023 lädt Nationalratspräsident Martin Candinas zur ersten Behindertensession der Schweiz. Einen Nachmittag lang debattieren Menschen mit Behinderungen im Nationalratssaal des Bundeshauses ihre Anliegen im Hinblick auf ihre politische Teilhabe. Sie diskutieren, welche Schritte nötig sind, um die bestehenden Hindernisse für die politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen abzubauen und verabschieden eine entsprechende Resolution.

Es werden 22 Prozent der Parlamentssitze eingenommen – dies entspricht gemäss Statistik dem Anteil an Menschen mit Behinderung in der Schweizer Bevölkerung. Bei 200 Nationalratssitzen sind das 44 Sitze. Wer teilnimmt, wird in einer Wahl ermittelt. Zur Wahl können sich alle Menschen mit Behinderungen stellen. Wählen kann jede und jeder.

Der Verein ALS Schweiz unterstützt die Kandidatur von Peter Ambühl.
Besten Dank für das tolle Engagement und viel Erfolg!

Hier geht’s zur Wahl:
Register A B C : Ambühl Peter, Wettswil

Wir suchen…

…eine Sozialarbeiterin oder einen Sozialarbeiter (je 50 – 60%) auf Anfang 2023 oder nach Vereinbarung.

> Stelleninserat

Sind Sie interessiert?
Dann freuen wir uns auf Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen in digitaler Form bis am 23. Januar 2023 an Frau Andrea Wetz, Geschäftsleiterin, andrea.wetz@als-schweiz.ch, Tel. 044 887 17 26

Frohe Festtage & guten Rutsch

Wir wünschen Ihnen im Kreise Ihrer Liebsten eine besinnliche Winterzeit, schöne Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Die Geschäftsstelle ist vom 24. Dezember 2022 bis zum 8. Januar 2023 geschlossen.

Herzliche Grüsse

Das Team der Geschäftsstelle

Kennenlernangebot von Rückenwind Plus

Einmaliges Kennenlernangebot von Dezember 2022 bis Ende Januar 2023

Was passiert, wenn Sie als Angehörige/r eines Menschen mit Querschnittlähmung, Parkinson, MS oder ALS plötzlich, vorübergehend oder dauerhaft ausfallen oder einfach nicht mehr können?

Rückenwind Plus nimmt Ihnen diese Sorgen ab! Rückenwind plus bietet mit ihrer punktgenauen Pflege und medizinischen Dienstleistungen die Lösung und sorgt dafür, dass Sie künftig ihre Erschöpfungsgrenze nicht mehr erreichen.

Dieses Angebot ist befristet bis Ende Januar 2023.

> Flyer Kennenlernangebot

Haben Sie Fragen?

Dora Riegel
Leiterin Administration
Rückenwind plus AG
Tel.: 052 265 01 76

Interviewpartner:innen gesucht

Für die Masterarbeit von Jennifer Twine, Studierende an der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaft (ZHAW) innerhalb eines Pflegeforschungsprojekts von Prof. Dr. Veronika Waldboth (ZHAW Gesundheit, Institut für Pflege) werden freiwillige Interviewpartner:innen gesucht.

In der Studie geht es darum, die Covid 19- Pandemie Erfahrungen von Menschen mit einer Neuromuskulären Erkrankung (ALS, SMA und MD) und deren Angehörigen zu erfassen.

Details dazu finden Sie im Flyer oder der Einwilligungserklärung.

> Informationen und Kontakt
> Einwilligungserklärung

 

 

Wir suchen…

eine/n Kaufmännische/r Mitarbeiter/in 40-50% zur Verstärkung unseres Teams per Anfang 2023 oder nach Vereinbarung.

> Stelleninserat

Sind Sie interessiert?
Dann freuen wir uns auf Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen in digitaler Form bis am 2. Dezember 2022 an
Frau Andrea Wetz, andrea.wetz@als-schweiz.ch, Telefon 044 887 17 26.

Die Bewerbungsgespräche finden am 15. und 20. Dezember statt.

Trommel-Lesung und Buchpräsentation

„Einen Augenblick staunen“
Sonntag 6. November 2022, um 17:00 Uhr in der Buchhandlung Vetter, Spalenvorstadt 5, 4051 Basel

Thomas Gröbly nimmt im neuen Buch seine Krankheit und die Zukunft seines zweijährigen Enkels als Ausgangspunkt für Fragen zu Leben und Tod.

«Für viele Menschen ist das Kleiner-langsamer-weniger kein Verzicht, sondern eine Befreiung. Mein Sterben regt mich an, Werden und Vergehen als gleichwertig zu akzeptieren und von der zerstörerischen Gier Abschied zu nehmen.» S. 122

> Flyer

Willensvollstrecker für den Nachlass – gut überlegen

Ab 2023 erhalten Menschen hier im Land mehr Freiheiten, um ihren Nachlass zu regeln. Davon ist viel zu lesen, gerade rund um den Tag des Testaments am 13. September. Ein selten angesprochenes Problem ist: die Vollstreckung eines Nachlasses kann in unfähige Hände geraten. Das erlebte der Verein ALS Schweiz mehr als einmal.

2023 tritt eine Änderung des Erbrechts in Kraft. Die sogenannten Pflichtteile für Partner und Kinder werden kleiner, die für Geschwister entfallen. Damit erhalten ganz viele Menschen die Möglichkeit, ihren Nachlass grosszügiger zu regeln. Sie können einzelnen Familienmitglieder stärker berücksichtigen. Oder neben den Verwandten auch einer gemeinnützigen Organisation eine Vergabung machen.

Wer soll sich um den Papierkram kümmern, den die Erledigung eines Nachlasses mit sich bringt? Es geht darum, Ordnung zu schaffen, Behörden und Erben zu informieren, Finanzen abzurechnen. Für diese Aufgabe können Menschen im Testament einen Willensvollstrecker einsetzen. Das Vermögenszentrum gibt dazu den folgenden Ratschlag:

«Eine Einzelperson als Willensvollstrecker einzusetzen, kann problematisch sein. Wenn sie vor dem Erblasser oder noch während der Erbteilung stirbt, sind die Erben auf sich allein gestellt. Manche Erblasser bestimmen als Willensvollstrecker einen Erben, einen nahen Verwandten oder Freund. Erben haben immer auch Eigeninteressen…. In der Regel fehlt diesen Personen auch das fachliche Wissen.»

Der Verein ALS Schweiz erfuhr die Wahrheit dieser Einschätzung. Hin und wieder darf er davon erfahren, dass er in einer letztwilligen Verfügung begünstigt wurde. In mehr als einem Fall beschäftigt es sein Team aber Jahre, die vom Erblasser gewünschte Schenkung auch wirklich zu erhalten, weil ein Willensvollstrecker nicht vorwärts macht oder weil er sich sogar selber an der Schenkung bedient!

Das VZ rät, eher eine Institution einzusetzen, welche die Verhältnisse kennt, also ein Beratungsunternehmen wie es selbst oder eine Bank, eine Kanzlei oder ein Treuhandbüro. Viele Nonprofit-Organisationen sind selbst in der Lage, Nachlässe zu verwalten. Der Verein ALS Schweiz stellt kostenlos einfache Testament-Vorlagen und die Neuerungen des Erbrechts zur Verfügung. Er kann auch kompetente Beratungspersonen vermitteln.

> Legate, Erbschaften